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Immobilie kaufen: Notar, Grundbuch und Steuern

Was beim Immobilienkauf in Bulgarien wirklich anfällt: Notar, Grundbuch, Übertragungssteuer und jährliche Grundsteuer.

6 Min. Lesezeit

Der Immobilienkauf in Bulgarien ist sicher – wenn du die Schritte sauber einhältst.

1. Vorvertrag & Anzahlung

Üblich ist ein vorläufiger Vertrag (Prewaritelen dogowot) mit Anzahlung (oft 10 %). Verlange immer eine Geld-zurück-Klausel, falls der Verkäufer nicht liefert.

2. Grundbuch prüfen

Vor der Unterschrift prüft der Notar, ob die Immobilie frei von Belastungen (Hypotheken, Pfandrechte, Rückstände) ist. Verlange einen aktuellen Grundbuchauszug (Schmuchen List).

3. Notarieller Kaufvertrag

Der endgültige Kaufvertrag (Notariella ipiska) wird vor einem bulgarischen Notar geschlossen. Der Notar beglaubigt die Unterschriften und reicht den Vertrag ins Grundbuch (Sluzhba po vpisvaniya) ein.

4. Steuern und Gebühren

  • Übertragungssteuer (Gemeindesteuer): 2 bis 4 % des Kaufpreises je nach Gemeinde (z. B. Sofia 2 %, viele Küstenorte 2,5–3 %)
  • Notargebühr: nach gesetzlichem Tarif, meist 0,1 bis 1 %
  • Grundbuchgebühr: ca. 0,1 %
  • Jährliche Grundsteuer: 0,1 bis 0,45 % des Steuerwertes
  • Müllabfuhr: zusätzlich jährlich nach Liegenschaft

5. Energieeffizienz

Energieausweise sind bei Verkauf zunehmend üblich – achte auf die Energieklasse, sie beeinflusst Heizkosten stark.

Wichtig: Kaufpreise werden oft noch in Euro genannt, die Buchung beim Notar erfolgt jedoch in BGN. Lass den Kaufvertrag in einer zweisprachigen Fassung erstellen.

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