Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Bulgarien
Wem du Steuern zahlst, wenn du zwischen Deutschland und Bulgarien pendelst – und wie du Doppelbelastung vermeidest.
5 Min. LesezeitDas DBA regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. So vermeidest du, dass du beide Länder zahlst.
Grundsatz: Ansässigkeit
- Bist du steuerlich in Bulgarien ansässig (gewöhnlicher Aufenthalt > 183 Tage oder Lebensmittelpunkt), besteuert Bulgarien dein Welteinkommen
- Bist du weiterhin in Deutschland ansässig, behält Deutschland sein Besteuerungsrecht – Bulgarien kommt nur für dort erzielte Einkommen hinzu
Rente
- Beamtenpensionen werden in Deutschland versteuert
- Renten aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung werden nach DBA in Deutschland besteuert – in Bulgarien über die Anrechnungsmethode befreit (du meldest sie, aber Bulgarien rechnet die deutsche Steuer an)
- Achte auf die Anrechnungsmethode vs. Freistellungsmethode – im DBA DE-BG gilt meist die Anrechnungsmethode
Unternehmereinkommen
- Gewinne einer bulgarischen Betriebstätte werden in Bulgarien besteuert, in Deutschland angerechnet
- Selbstständige ohne Betriebstätte in Bulgarien: Deutschland behält das Besteuerungsrecht
Lohnsteuer bei Entsendung
Wirst du als Arbeitnehmer von Deutschland nach Bulgarien entsandt (bis zu 24 Monate), bleibt die Lohnsteuer in Deutschland – sofern du die Voraussetzungen des Art. 15 DBA erfüllst (z. B. nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr außerhalb, Arbeitgeber bleibt deutsch).
Für eine saubere Einzelfallbewertung wende dich an einen Steuerberater, der in beiden Ländern tätig ist – gerne vermitteln wir dir einen passenden Kontakt aus unserem Netzwerk.
Sie möchten das nicht allein machen?
Tauschen Sie sich mit anderen Auswanderern aus, finden Sie geprüfte Kontakte und tragen Sie sich kostenlos in unser Netzwerk ein.
Kostenlos anmelden