Längerfristige Aufenthaltsregistrierung als EU-Bürger
Wer als EU-Bürger länger als 90 Tage in Bulgarien bleibt, muss seinen Aufenthalt registrieren. So funktioniert es Schritt für Schritt.
4 Min. LesezeitAls EU-Bürger darfst du bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen visumfrei nach Bulgarien einreisen. Möchtest du länger bleiben, musst du deinen Aufenthaltsstatus registrieren.
1. Frist beachten
Nach spätestens 90 Tagen musst du beim zuständigen Migrationsamt („Migration Direktion") einen Antrag auf Bescheinigung des EU-Aufenthaltsrechts stellen.
2. Benötigte Dokumente
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis über den Wohnsitz (Mietvertrag, Immobilienkauf oder Grundbuchauszug)
- Nachweis über den Lebensunterhalt (Einkommen, Erspartes, Rente)
- Krankenversicherungsnachweis
- Passfoto
- Gebührenbescheid (ca. 15 BGN für die Karte)
3. Bescheinigung und Karte
Nach Prüfung erhältst du eine Bescheinigung der Aufenthaltsberechtigung und eine Aufenthaltskarte („Karta za dlazhko prebivavane"), die in der Regel 5 Jahre gültig ist. Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt kannst du ein Daueraufenthaltsdokument beantragen.
4. Adresse anmelden
Unabhängig davon musst du deine Wohnadresse bei der Gemeinde („Mestno upravlenie" / „Grajdanska registratsiya") anmelden – das sogenannte EGPRN.
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